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Auto­ver­si­che­rung

Wovon hängt der Auto­ver­si­che­rungspreis ab?


Auto­ver­si­che­rung 

Die Auto­ver­si­che­rung (Kraftfahrtversicherung), sie ist so notwendig wie das Benzin. Denn sollten Sie mit Ihrem Auto einen Unfall verursachen, kann das sehr teuer werden. Der Unfallgegner muss finanziell so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht geschehen. Allein aus diesem Grund beträgt die Mindestdeckung der Kraftfahrt-Haft­pflichtversicherung in Deutschland insgesamt 7,5 Millionen € für Per­sonenschäden, 500.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.

Da die Unfallgefahr auch abhängig ist von der eigenen Fahrpraxis, dem Fahrzeugtyp und der Region, in der das Fahrzeug hauptsächlich unterwegs ist, haben die Versicherer zur Beitragsermittlung der Auto­ver­si­che­rung ein komplexes Verfahren entwickelt. Es setzt sich zusammen aus der Regionalklasse, der Typklasse und der Schadenfreiheitsklasse.

Die Regionalklassen der Auto­ver­si­che­rung.

Die Regionalklassen basieren auf Statistiken, welche die Schadenhäufigkeit einer Region widerspiegeln. Jeder KFZ-Zulassungsbezirk bekommt daraufhin eine Regionalklasse zugeteilt. Desto mehr Schäden in einer Region zu verzeichnen sind, desto höher ist die Regionalklasse. Die Regionalklassen haben einen erheblichen Einfluss auf den Beitrag der Auto­ver­si­che­rung.

Die Typklassen der Auto­ver­si­che­rung.

Weitere Erkenntnis der Versicherer ist, dass bestimmte Autos häufiger in Unfälle verwickelt sind als andere. Dies liegt zum einen an der Motorisierung, zum anderen an dem typischen Verkehrsverhalten der Fahrer solcher Autos. Die Typklasse ist zur Beitragskalkulation der Auto­ver­si­che­rung relevant.

Die Schadenfreiheitsklasse.

Damit berücksichtigen die Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men, wie lange der Versicherte mit seinem Fahrzeug schon unfallfrei unterwegs ist. Je länger man ohne selbstverschuldeten Unfall bleibt, desto günstiger wird die Versicherung. Kommt es jedoch zu einem Schaden, den die Auto­ver­si­che­rung begleichen muss, steigt auch wieder die Schadenfreiheitsklasse, sprich: Die Versicherung wird wieder etwas teurer.

Hinzukommen heute zahlreiche weitere Faktoren, die eine Auto­ver­si­che­rung günstiger oder teurer machen können. So z. B., ob Sie allein dieses Fahrzeug führen oder ob auch andere Per­sonen das Auto fahren. Wo der Wagen in der Regel geparkt wird, ob Sie Mann oder Frau sind, Ihr Alter, ob Sie einer bestimmten Berufsgruppe angehören, ob Sie Wohneigentum besitzen und vieles mehr.

Die Kaskoversicherung.

Während die Auto-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (Pflichtversicherung), steht es Ihnen völlig frei, zusätzlich auch eine Kaskoversicherung abzuschließen. Sie können hierüber Ihr Fahrzeug beispielsweise gegen Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion ver­sichern.

Eine Kaskoversicherung kann sehr unterschiedlich gestaltet sein. Hier gibt es viele Extras, die Sie gesondert abschließen sollten oder die – je nach Versicherung – inklusive sind. Schadensersatz gibt es grundsätzlich für alle Dinge, die mit dem Auto fest verbunden sind. Mitversichert sind auch Skihalterungen und Fahrradträger, aber nicht die darauf festgezurrten Sportgeräte. Ebenso wenig mitversichert sind Handys, mobile Navigationsgeräte oder nicht serienmäßige Umbauten am Kraftfahrzeug. Hier gilt es also, die jeweiligen Vertragsbedingungen genau zu studieren. Bei der Kaskoversicherung können Sie zudem wählen zwischen Teilkasko und Vollkasko.

Der Unterschied:

Bei der Auto-Vollkaskoversicherung werden Ihre Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffung infolge eines selbstverschuldeten Unfalls erstattet. Bei der Teilkaskoversicherung werden z. B. je nach Versicherungsbedingungen nur Schäden durch Entwendung oder Diebstahl, Glasbruchschäden, den Zusammenstoß mit Tieren, Hagel Sturm und Blitzschlag abgedeckt. Dafür ist die Teilkaskoversicherung weitaus günstiger, da das zu tragende Schadenrisiko der Versicherungsgesellschaft wesentlich geringer ist. Zusätzlich können Sie die Prämie über eine vereinbarte Selbstbeteiligung mindern. Das heißt, bis zu einer vereinbarten Summe übernehmen Sie den versicherten Schaden, was darüber hinaus geht, trägt die Versicherung.

Fazit:

Bei kaum einer anderen Versicherung lässt sich so schnell Geld sparen, wie bei einer Auto­ver­si­che­rung. Durch die Wahl des richtigen Anbieters und den optimal auf Ihre persönliche Situation abgestimmten Vertrag können die Preisunterschiede zwischen dem teuersten und günstigsten Anbieter leicht bis zu 1.000 € betragen. Das macht auch den nachträglichen Wechsel zu einem anderen Anbieter durchaus lukrativ. Achten Sie jedoch darauf, dass die geringere Versicherungsprämie der KFZ-Versicherung nicht mit Leistungseinbußen verbunden ist, wie z. B. dem Ausschluss der Mallorca-Police.

Die bestehende Auto­ver­si­che­rung können Sie bei einem Fahrzeugwechsel oder zum regulären Ablauf (meist 01.01.) kündigen.

KFZ-Teilkaskoversicherung

Die Kaskoversicherung ist ein Begriff der Kraftfahrtversicherung. Im Gesamten gesehen, umfasst sie die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des versicherten Fahrzeugs.

Die Kraftfahrtkaskoversicherung unterscheidet zwischen der KFZ-Teilkaskoversicherung und der KFZ-Vollkaskoversicherung.

Die Teilkaskoversicherung umfasst versicherte Schäden durch:

  • Brand oder Explosion
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch durch betriebsfremde Per­sonen, Raub und Unterschlagung. Die Unterschlagung ist jedoch nicht mitversichert, wenn diese durch denjenigen erfolgt, an den der Versicherungsnehmer das Fahrzeug unter Eigentumsvorbehalt veräußert hat oder durch denjenigen, dem es zum Gebrauch oder Veräußerung überlassen wurde, erfolgt.
  • unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder /Überschwemmung/ auf das Fahrzeug. Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch vorab genannte Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden, sind mit eingeschlossen.
  • einen Zusammenstoß des aus eigener Kraft in Bewegung befindlichen Fahrzeugs mit Tieren.

Mitversichert sind auch Bruchschäden an der Verglasung des Kraftfahrzeuges.
Je nach Versicherungsbedingungen und Vereinbarung sind auch Schäden durch Kurzschluss an der Verkabelung, an Aggregaten und durch Marderbiss verursachte Schäden mitversichert. Hier gelten jedoch Höchstgrenzen der Entschädigung.

Zu berücksichtigen ist in jedem Fall die vereinbarte Selbstbeteiligung der Kraftfahrtversicherung.

Die Leistungen der Teilkaskoversicherung sind bei einer vereinbarten KFZ-Vollkaskoversicherung automatisch mitversichert, da eine KFZ-Vollkaskoversicherung nicht ohne Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden kann.

Siehe KFZ-Vollkaskoversicherung

Zu beachten ist, dass es von Versicherer zu Versicherer Abweichungen geben kann. Gleiches gilt für ältere bestehende KFZ-Versicherungen. Ein Vergleich der Versicherungsbedingungen ist zu empfehlen.
 

KFZ-Vollkaskoversicherung

Die KFZ-Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) beinhaltet die Abdeckung sämtlicher Schäden der KFZ-Teilkaskoversicherung (Fahrzeugteilversicherung). Darüber hinaus werden Schäden durch Unfall (ein unmittelbar von außen, plötzlich eintretendes Ereignis mit mechanischer Gewalt) sowie böswillige oder mutwillige Handlungen betriebsfremder Per­sonen abgedeckt. In der Kraftfahrtkaskoversicherung wird der versicherte Schaden in Höhe des Wiederbeschaffungswertes ersetzt. Der Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.


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